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Vermieter

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Vermieter-Pflichten

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Vermieter treffen im Immobiliar-Mietverhältnis folgende Pflichten:

Hauptpflicht

  • Übergabepflicht
    • Pflicht, die Mietsache dem Mieter zu übergeben und diese in einem tauglichen Zustand zu erhalten (vgl. OR 256 Abs. 1)

Nebenpflichten

  • Auskunftspflicht
    • Vorlage eines Rückgabeprotokolls aus dem vorangegangenen Mietverhältnisses zur Einsichtnahme, auf Verlangen des neuen Mieters (vgl. OR 256 Abs. 1)
  • Prüfungspflicht
    • Pflicht des Vermieters, bei Rückgabe der Mietsache den Zustand zu prüfen und Mängel dem Mieter zu melden (vgl. OR 267a Abs. 1)
  • Informationspflicht
    • Pflicht des Vermieters, dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Belege über die Betriebskosten (Heizung, Wasser etc.) zu gewähren)
  • Pflicht zur Tragung der Lasten und Abgaben
    • Pflicht des Vermieters, die mit der Mietsache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben zu tragen (zB Grundsteuern, Gebäudeversicherungsprämien, Anschlussgebühren usw.)
    • Vorbehalten bleibt eine andere Abrede (zB Vermietung von ganzen Gebäuden wie EFH, Gewerbehaus usw., mit Recht und Pflicht, für alle oder bestimmte Kosten durch „Eigeneinkauf“ selber aufzukommen).

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