Bei der grenzüberschreitenden Vermietung von unbeweglichen und beweglichen Sachen gelten folgende Regeln:
- Parteien mit Auslandbezug
- Vermieter oder Mieter im Ausland oder
- Objekt im Ausland
- charakteristische Leistung
- = Leistung derjenigen Partei, die eine Sache zum Gebrauch überlässt
- Anwendbares Recht
- Grundlage
- IPRG 112 ff.
- LugUe (bei Erfüllungsort und Zuständigkeit beachten)
- Rechtswahl
- IPRG 116
- Anwendbares Recht gemäss Mietvertrag
- Keine vertragliche Rechtswahl
- Recht des Staates, in dem der Vermieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seine Niederlassung hat (IPRG 117)
- Grundlage
- Anwendungsfälle
- Ausländer mietet Auto in der Schweiz
- Ausländer mietet Skis in der Schweiz
- etc.
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter: