Vermieter
Der Vermieter trägt die auf der Mietsache haftenden Lasten und Abgaben.
Der Vermieter hat – je nach Ortsgebrauch – die Kosten von grösseren Wiederherstellungen zu tragen.
Mieter
Der Mieter trägt den sog. kleinen Unterhalt und geringfügige Ausbesserungen.