Zur Sicherung eines verfallenen Jahres- und des laufenden Halbjahres-Mietzinses hat der Vermieter ein Retentionsrecht.
Voraussetzungen, Ablauf und Retinierung sowie Vollstreckung lassen sich nachlesen unter:
Weiterführende Informationen
- Retentionsrecht des Geschäftsraumvermieters
- Vermieter Retentionsrecht | rententionsrecht.ch