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Vermieter

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Mieter-Pflichten

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Mieter treffen beim Mietvertrag folgende Pflichten:

Mietzins-Zahlung

  • als Entgelt für den Gebrauch der Mietsache

Duldungspflicht

  • Duldung von Arbeiten
    • Duldung von Arbeiten an der Mietsache, die der Mängelbeseitigung oder für die Schadensbehebung oder –vermeidung notwendig sind (vgl. OR 257h Abs. 1)
  • Duldung der Besichtigung
    • Duldung der Besichtigung, sofern dies für den Unterhalt oder die Weitervermietung notwendig ist (vgl. OR 257h Abs. 2)

Sorgfalts- und Meldepflicht

  • Sorgfaltspflicht
  • Meldepflicht
    • Meldung von „grösseren Mängeln“, die der Mieter nicht selber zu beseitigen hat (vgl. OR 257g Abs. 1)

Mängelbeseitigung

Rückgabe der Mietsache

  • Pflicht zur Rückgabe der Sache in dem Zustand wie er sich aus dem vertraglich bestimmten Gebrauch ergibt (vgl. OR 267 Abs. 1)
  • Zur „Abnützung der Mietsache“ vgl. Rückgabe der Mietsache

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