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Vermieter

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Ausbau

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jedes Mietobjekt hat eine Individualität:

Wohnungen

  • Ausbaustandard?
  • Kein Standard, aber erstellungszeitpunkt ähnliche Wohnungseinteilungen
  • Trotzdessen gewisse bedürfnisorientierte Vereinheitlichung
  • Starke Unterschiede je nach Erstellung der Baute, infolge Wandelung der Mieterbedürfnisse ans Wohnen

Büros

Ausbaustandard?

  • Wenig anzutreffender fixer Ausbaustandard
    • Abgesehen von bestimmten Neubau-Büroräumen mit gibt es selten das Vorhandensein eines eigentlichen Standards
  • Gründe
    • Grundstücksform und Flächeneffizienz führen oft nicht zu rechteckigen Gebäudegrundrissen mit optimalem Flächen- und Fassadenraster
    • Weitere Ursachen
      • Maximale Bebauung des Grundstücks
      • Städtebauliche Anforderungen
    • Rasterbüros bauen auf eine bestimmte Raumeinteilung (Layout) nach den Standards der Fassadenraster bzw. der heute üblichen Masse für Einzelbüros
      • Breite (zB …… m)
      • Tiefe (zB …… m)
      • Höhe (zB …… m)

Konkreter Ausbau

  • IT-Verkabel
    • mit IT-Verkabelung
    • ohne IT-Verkabelung
  • Empfang
    • beim Eingang des Bürogebäudes
      • mit Concierge
      • mit oder ohne Servicedienstleistungen für die Mieter und ev. auch deren Angestellte
    • im Mietobjekt selbst
  • Infrastrukturräume
    • Serverraum
    • Kopierraum
    • ev. Cafeteria
  • usw.

Ausbau durch Vermieter in Absprache mit Mieter + sukzessive Überwälzung der Ausbaukosten über den Mietzins während der festen Vertragsdauer auf den Mieter

  • Ausbau nach dem vom Mieter gewünschten Layout
  • Vermieter verlangt in solchen Fällen meistens die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
    • Beim Auszug des Mieters verzichtet der Vermieter gelegentlich auf den Rückbau, bezahlt aber für die Ausbauten keine „Übernahmeentschädigung“
    • Für Einzelheiten vergleiche auch:

Kein Ausbau

  • =   Rohbau
  • Folge: Rohbaumiete
  • Weitere Detailinformationen

Gewerberäume

Ausbaustandard?

  • Meistens Individualgestaltung für die Erstnutzung

Änderungen des neuen Mieters an seine Bedürfnisse?

  • Es erscheint als Zufall, wenn ein so vorbestandenes Mietobjekt auf die Betriebsabläufe des Folgemieters passt
  • Nicht selten ordnet – aus Kostengründen – der Mieter seine Betriebsaufläufe unter die Raumeinteilung
    • Folge
      • Bedürfnis nach späteren Mietobjektanpassungen
      • Mieterwechsel, wenn der Mieter ein anderes, besser geeignetes Objekt findet und dieses – unter Berücksichtigung der Umzugskosten und des dortigen Mietzinses – Vorteile verspricht
  • Weitere Detailinformationen

Zwischennutzungen

  • Gewerbeareale wurden oft vom früheren Betreiber einer Fabrik, eines Gewerbes o.ä. für seine Bedürfnisse erstellt und sind aus der Zeit geraten, weil sich die Produktion automatisiert oder verändert hat und der Betreiber ausgesiedelt ist; ein Erwerber betreibt die Gewerbeliegenschaft mit einer Zwischennutzung weiter, bis seine Projektentwicklung realisierungsfähig ist
  • Weitere Detailinformationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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