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Vermieter

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Mietvertragskündigung

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kündigung des Mietvertrags hat bestimmten Regeln zu folgen (siehe nachfolgend).

Befristete Mietverträge enden, ohne dass sie von einer Partei zu kündigen sind; zu beachten ist aber, dass die vom Vermieter unbeanstandete Nichtrückgabe und Weiternutzung des Mietobjektes zu einem neuen, unbefristeten Mietverhältnis führen kann.

Dies vorausgeschickt gilt es bei der Mietvertragskündigung folgendes zu beachten:

Vermieterkündigung

Grundsätzliches

  • Identische Rechte und Pflichten wie Mieter
  • Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Vermieters

Mietvertragskündigung

Kündigungsschutz bei Wohn- und Geschäfts-Mieträumen

Mieterstreckung

Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Aufhebungsvereinbarung

Mieterausweisung

Eigenbedarf

  • Kündigung infolge Eigenbedarf
    • Ordentliche Kündigung
      • Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist
      • Begründung der Kündigung mit „Eigenbedarf“
    • Ausserordentliche Kündigung
      • Handänderung und Geltendmachung eines „dringenden Eigenbedarfs“ auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin
      • Eine Kündigung auf einen früheren Termin als der vertragliche kann eine Schadenersatzpflicht auslösen
    • Kündigung während laufendem Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahren oder während einer Sperrfrist
  • Erstreckung trotz Eigenbedarf
    • Eigenbedarf schliesst eine Erstreckung nicht aus
    • Je dringender der Eigenbedarf, desto kürzer die Erstreckung
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Mieterkündigung

Grundsätzliches

  • Identische Rechte und Pflichten wie Vermieter
  • Kündigungserklärung ist ebenfalls eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Mieters

Mietvertragskündigung

Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Aufhebungsvereinbarung

Mietobjektrückgabe / Abnahme

Grundsätzliches

  • Mängelprotokoll
    • Zustandsfeststellung der zurück zu gebenden Mietsache
    • Protokollierung der Mängel und der Kostentragung für die Mängelbehebung
  • Mängelrüge
    • Der Vermieter hat sofort beim Mieter die Mängel zu rügen, für die der Mieter einzustehen hat

Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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